Sommermärchen-Prozess: Steuerfahnder belastet Angeklagte

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AFP/POOL, SID, ARNE DEDERT
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"Steuerlich ist das als Betriebsausgabe in keinster Weise zulässig", sagte Frank im Verfahren um die WM 2006 vor dem Landgericht Frankfurt/Main und bezeichnete die Buchung bei der Befragung durch die Verteidiger als "Scheingeschäft".
In Frankfurt stehen drei frühere DFB-Spitzenfunktionäre vor Gericht. Den ehemaligen Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie dem langjährigen Generalsekretär Horst R. Schmidt werden "Hinterziehung bzw. Beihilfe zur Hinterziehung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für das Jahr 2006 in Höhe von über 13,7 Millionen Euro zugunsten des DFB" zur Last gelegt.
Niersbach, Zwanziger und Schmidt, die wie der verstorbene Franz Beckenbauer dem WM-Organisationskomitee angehörten, weisen die Vorwürfe zurück. Die Ermittlungen zu den undurchsichtigen Geldflüssen rund um die WM 2006 ziehen sich bereits mehrere Jahre hin. In Frankfurt geht es um die 6,7 Millionen Euro, die als Betriebsausgabe für eine Gala deklariert wurden.
"Jeder Arbeitsvertrag ist schriftlich fixiert. Aber hierzu gibt es schriftlich nichts, das hat auch nichts mit einer guten Buchhaltung zu tun", sagte Frank und ergänzte: "Die Herren haben ohne Rechtsgrund gezahlt. Das ist unsere Feststellung."