Sommermärchen-Prozess: Steuerfahnder belastet Angeklagte

Steuerfahnder Lutz Frank hat die Angeklagten im Sommermärchen-Prozess auch am zweiten Tag seiner Vernehmung belastet. Frank widersprach am Montag vor allem der Hauptargumentation der Beschuldigten, wonach die Zahlung der ominösen 6,7 Millionen Euro in jedem Fall als Betriebsausgabe des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu werten sei.

Drei frühere DFB-Funktionäre stehen vor Gericht
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"Steuerlich ist das als Betriebsausgabe in keinster Weise zulässig", sagte Frank im Verfahren um die WM 2006 vor dem Landgericht Frankfurt/Main und bezeichnete die Buchung bei der Befragung durch die Verteidiger als "Scheingeschäft".

In Frankfurt stehen drei frühere DFB-Spitzenfunktionäre vor Gericht. Den ehemaligen Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie dem langjährigen Generalsekretär Horst R. Schmidt werden "Hinterziehung bzw. Beihilfe zur Hinterziehung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für das Jahr 2006 in Höhe von über 13,7 Millionen Euro zugunsten des DFB" zur Last gelegt.

Niersbach, Zwanziger und Schmidt, die wie der verstorbene Franz Beckenbauer dem WM-Organisationskomitee angehörten, weisen die Vorwürfe zurück. Die Ermittlungen zu den undurchsichtigen Geldflüssen rund um die WM 2006 ziehen sich bereits mehrere Jahre hin. In Frankfurt geht es um die 6,7 Millionen Euro, die als Betriebsausgabe für eine Gala deklariert wurden.

"Jeder Arbeitsvertrag ist schriftlich fixiert. Aber hierzu gibt es schriftlich nichts, das hat auch nichts mit einer guten Buchhaltung zu tun", sagte Frank und ergänzte: "Die Herren haben ohne Rechtsgrund gezahlt. Das ist unsere Feststellung."