Dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) droht beim bevorstehenden Abschluss des Sommermärchen-Prozesses eine Verurteilung. "Die Behandlung der Zahlung von 6,7 Millionen Euro in den Jahren 2005 und 2006 entsprach nach vorläufiger Würdigung nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung", sagte Richterin Eva-Marie Distler am Montag bei ihrem "rechtlichen Hinweis" zum Stand der Dinge: "Es liegt auch eine Steuerverkürzung vor. Entgegen der Ausführung der Verteidigung wirkt sich die Buchung der 6,7 Millionen Euro im Jahr 2006 auf das Ergebnis und damit auf den Gewinn des Beteiligten aus."