Vergewaltigung: Alves muss ins Gefängnis
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POOL, SID, Jordi BORRAS
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"Das Opfer hat nicht eingewilligt und es liegen Beweise vor, die über die Aussage der Beschwerdeführerin hinausgehen und es erlauben, die Vergewaltigung als erwiesen anzusehen", schrieb das Gericht in einer Pressemitteilung. Das Gericht sehe es "als erwiesen an", hieß es weiter, "dass der Angeklagte die Beschwerdeführerin plötzlich packte, sie zu Boden warf und vaginal in sie eindrang, wobei er sie daran hinderte, sich zu bewegen, während die Beschwerdeführerin Nein sagte und gehen wollte."
Die Anklage hatte neun Jahre Haft und zehn weitere auf Bewährung gefordert, die Verteidigung von Alves plädierte auf Freispruch. Das Verbrechen hatte sich in der Nacht zum 31. Dezember 2022 ereignet. Alves hat seitdem seine Version der Geschehnisse mehrfach verändert.
In jener Nacht hielt sich Alves im Sutton, einem luxuriösen Nachtklub in Kataloniens Metropole, auf. Dabei soll er mit einer Unbekannten zunächst getanzt, sie mit in den Exklusivbereich genommen haben und anschließend mit ihr auf den separaten Toiletten verschwunden sein. Dort soll es zum sexuellen Missbrauch des Opfers gekommen sein. Als Beweise gab es Kamerabilder und Samenspuren.
Die Frau, deren Identität bis heute geheim gehalten wird, erstattete nach einem ersten Schock Anzeige. Am 20. Januar 2023 erschien Alves zur Anhörung bei der Polizei und sitzt seitdem hinter Gittern. In den über zwölf Monaten Haft wandelte sich seine Version "kenne ich nicht" über "sie wollte es auch" bis zu "ich hatte getrunken, war von Sinnen".