Spielervermittler vs. Verbände: Rechtsstreit geht weiter
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IMAGO / Nico Herbertz, SID, IMAGO/Herbertz / Nico Herbertz
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Gegen eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund, nach der das neue Regelwerk namens FFAR für Spielervermittler der FIFA im Mai 2023 vorerst aufgehoben worden ist, hatten Weltverband und DFB Berufung eingelegt. Der Düsseldorfer Senat dürfte in der Verhandlung am Mittwoch seine Einschätzung der Rechtslage bekannt geben. Mit einer abschließenden Entscheidung ist laut Mitteilung des Oberlandesgerichts allerdings erst in ein paar Wochen zu rechnen.
Im Mai letzten Jahres hatte die 8. Zivilkammer des Gerichts der FIFA und dem DFB per einstweiliger Verfügung untersagt, die Ende 2022 beschlossenen Vorgaben "in irgendeiner Form durchzusetzen, umzusetzen oder anzuwenden". Die Spielerberater Ralf Bockstedte und Michael Frank hatten laut Fachmagazin kicker Klage eingereicht.
In der Urteilsbegründung von vor einem Dreivierteljahr heißt es, dass ein Verstoß gegen das Kartellverbot vorliege, "weil die angegriffenen Beschlüsse der FIFA und deren zu erwartende Umsetzung durch den DFB geeignet seien, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu beeinträchtigen". Zudem würde eine "Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts" bezweckt.
Das neue Regelwerk war am 9. Januar 2023 teilweise in Kraft getreten und bis zum 1. Oktober 2023 von den nationalen Mitgliedsverbänden wie dem DFB in nationales Verbandsrecht zu überführen. Es sollte laut FIFA "ein Minimum an professionellen Standards" setzen. Es sieht unter anderem Provisions-Obergrenzen, verschiedene Informationspflichten seitens der Spielervermittler sowie deren Unterwerfung unter die Sanktionsgewalt der Verbände vor.