Erpressung der Schumachers: Anklage gegen drei Männer

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IMAGO/Otto Krschak, SID, Otto Krschak
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Diese Aufnahmen habe der Mann einem 53-Jährigen aus Wuppertal verkauft, der wiederum die Schumacher-Familie erpresst haben soll. Dem Wuppertaler wird "eine versuchte Erpressung im besonders schweren Fall zur Last gelegt", sein 30 Jahre alter Sohn habe ihn dabei unterstützt, ihm wird Beihilfe zu dieser Tat vorgeworfen. Der 53-Jährige habe die Familie telefonisch kontaktiert und von ihr 15 Millionen Euro gefordert. "Für den Fall einer Nichtzahlung soll er angedroht haben, dass die Daten im Darknet veröffentlicht werden würden", hieß es vonseiten der Staatsanwaltschaft.
Auch der einstige Sicherheitsmitarbeiter muss sich wegen Beihilfe verantworten, überdies handle es sich um eine "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen". Die Staatsanwaltschaft teilte überdies mit, dass dem Mann "für den Fall einer Verurteilung eine empfindliche Freiheitsstrafe" drohe.
Der ältere Wuppertaler könne im "Fall einer Verurteilung" mit einer "Freiheitsstrafe zwischen einem und 15 Jahren bestraft" werden, "wobei die Strafe wegen der lediglich versuchten Tat gemildert werden kann". Der Haftbefehl gegen den Sohn sei "gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden".
Laut Staatsanwaltschaft habe die Familie Schumacher von dem Wuppertaler einen "Beweis für die Existenz der inkriminierten Datenträger" gefordert. Diese Dokumente sollten per Mail übersandt werden, der Angeklagte solle "daraufhin seinen 30 Jahre alten Sohn eingeweiht und beauftragt haben, eine technisch nicht rückverfolgbare Emailadresse zu besorgen."