Union hatte die Entscheidung des DFB-Sportgerichts zum Feuerzeugwurf bei der Partie am 14. Dezember gegen den VfL Bochum angefochten, die beiden abstiegsgefährdeten Ligakonkurrenten aus Kiel und St. Pauli schlossen sich den Berlinern an. Eine solche Konstellation sehe die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB laut Mitteilung unter der Voraussetzung vor, dass die Betroffenen ein "unmittelbares berechtigtes Interesse an der Entscheidung nachweisen". Ob eine unmittelbare Betroffenheit vorliegt, wird das DFB-Bundesgericht in seiner Sitzung ebenfalls entscheiden.
Die Partie der Köpenicker gegen Bochum (1:1) war nach Einspruch des VfL und einer mündlichen Verhandlung am 9. Januar mit 0:2 gegen die Berliner gewertet worden. Bochums Torhüter Patrick Drewes war in der Schlussphase des Ligaspiels von einem Feuerzeug getroffen worden, welches aus der Berliner Fankurve geflogen war. Die Partie war nach einer längeren Unterbrechung durch Schiedsrichter Martin Petersen beim Spielstand von 1:1 ohne Drewes fortgesetzt und mit einem "Nichtangriffspakt" der beiden Teams beendet worden.