Super League: Nächster Erfolg vor Gericht, UEFA bleibt gelassen
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AFP, SID, CHANDAN KHANNA
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Das 17. Handelsgericht in Madrid hatte bereits im Sommer 2024 erklärt, dass bestimmte Statuten der UEFA die Vereine am Eintritt in den Markt für internationale Klubwettbewerbe hindern würden und diese damit rechtswidrig und unvereinbar mit dem Wettbewerbsrecht der Europäischen Union seien.
Zuvor war der UEFA im Dezember 2023 durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Verhinderung von Konkurrenzwettbewerben durch die Androhung von Sanktionen verboten worden. In dem EuGH-Urteil war die Monopolstellung der UEFA ebenfalls als nicht vereinbar mit europäischem Wettbewerbsrecht eingestuft worden.
Die Tragweite der aktuellen Gerichts-Entscheidung aus Madrid ist jedoch ungewiss, da sie eine Regelung sanktioniert, die die UEFA bereits im Juni 2022 überarbeitet hat und 2024 aktualisiert wurde. Real Madrid "begrüßte" das Urteil als Unterstützer der Super-League-Idee hingegen ausdrücklich. Klub-Präsident Florentino Pérez kündigte sogar eine "Schadensersatzklage" an.
Die UEFA nahm das Urteil "zur Kenntnis" und werde es "sorgfältig prüfen", bevor man über "weitere Schritte entscheidet", hieß es in einer Stellungnahme. Die "aktuellen Zulassungsregeln" blieben "weiterhin uneingeschränkt in Kraft" und würden europäische Wettbewerbe "nach objektiven, transparenten, nicht diskriminierenden und verhältnismäßigen Kriterien" gewährleisten.