Strafantrag gegen Hertha-Torhüter Gersbeck
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IMAGO/M. Popow, SID, IMAGO/M. Popow
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Gersbeck steht demnach im Verdacht, am 16. Juli in Zell am See einer anderen Person Faustschläge und Tritte verpasst zu haben. Dadurch sollen, wenn auch nur fahrlässig, eine Orbitabodenfraktur, eine Kieferhöhlenwandfraktur sowie ein Lidhämatom herbeigeführt worden sein.
Bei einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Die Hauptverhandlung durch das Landesgericht Salzburg wurde für den 28. September anberaumt.
Gersbeck war nach dem Vorfall vorzeitig aus dem Trainingslager abgereist. Er war erst in diesem Sommer aus Karlsruhe zu seinem Jugendklub zurückgekehrt.