Sommermärchen-Prozess ohne Schmidt fortgesetzt

Nach gut zweimonatiger Pause ist der Sommermärchen-Prozess am Freitag ohne den Angeklagten Horst R. Schmidt fortgesetzt worden. Wie die vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler im Frankfurter Landgericht mitteilte, habe sich der langjährige DFB-Generalsekretär wegen Herzproblemen zwei Operationen unterziehen müssen und sei deshalb weiterhin nicht verhandlungsfähig. Da die Fristen innerhalb der Hauptverhandlung sonst nicht mehr einzuhalten wären, bekomme Schmidt ein abgetrenntes Verfahren. 

Schmidt (ganz rechts) bekommt ein abgetrenntes Verfahren
Credit:

AFP/POOL, SID, ARNE DEDERT

Mit Blick auf die früheren Präsidenten Theo Zwanziger (79) und Wolfgang Niersbach (73) ist der weitere Prozess-Verlauf ebenfalls ungewiss. Zuletzt war bereits eine Einstellung des Niersbach-Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage im Gespräch, da seine Schuld als gering einzuschätzen sei. Ein für den 6. Juni angesetztes Rechtsgespräch musste abgesagt werden, da die Zwanziger-Seite einen Befangenheitsantrag gegen die zuständige Richterin Distler gestellt hatte.

Dieser wurde nach Angaben von Distler am 1. Juli abgelehnt. Das Rechtsgespräch zwischen der Niersbach-Seite, der Staatsanwaltschaft und Distler solle nun am kommenden Verhandlungstag am 26. August nachgeholt werden. Danach könnte das Niersbach-Verfahren gegen Zahlung einer noch festzulegenden Geldauflage eingestellt werden. 

Zwanzigers Anwalt Hans-Jörg Metz hatte am Tag vor der Prozess-Fortsetzung bereits in einer Pressemitteilung gefordert, das Verfahren gegen seinen Mandanten ebenfalls "umgehend zu beenden". Am Freitag verlas er einen entsprechenden Antrag dann auch offiziell vor Gericht.

Den früheren DFB-Funktionären werden "Hinterziehung, bzw. Beihilfe zur Hinterziehung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für das Jahr 2006 in Höhe von über 13,7 Millionen Euro zugunsten des DFB" zur Last gelegt.