Profiklubs entscheiden am 9. Oktober über Grundlagenvertrag
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IMAGO / Jan Huebner, SID, IMAGO / Jan Huebner
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Am 9. Oktober werden die Klubs dagegen nicht wie geplant über die angepasste 50+1-Regel abstimmen. Grund dafür ist ein Befangenheitsantrag. Gestellt wurde er von der Firma des jordanischen Unternehmers Hasan Ismaik, dem Investor beim Drittligisten 1860 München. Die DFL bestätigte einen entsprechenden Bericht des kicker. Der Sachverhalt werde von der Prozessabteilung des Bundeskartellamts geprüft, was mehrere Wochen in Anspruch nehmen könne.
Das Kartellamt hatte Mitte Juli nach mehrmonatiger Prüfung mitgeteilt, dem von der DFL vorgelegten Anpassungsantrag zustimmen zu wollen. Gemäß diesem sollen für die bereits mit Ausnahmen bedachten Klubs TSG Hoffenheim, Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg künftig weiterreichende Bedingungen greifen. Die Ausnahmeklubs, zu denen Hoffenheim nach dem teilweisen Rückzug von Mehrheitseigner Dietmar Hopp nicht mehr gehört, sollen demnach zu mehr Mitgliederpartizipation und zur Zahlung eines monetären Vorteilsausgleichs verpflichtet werden.
Nach dem grünen Licht des Kartellamtes sollte die DFL-Versammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit den Antrag zur Modifikation der Regelung zur Kapitalanlage-Begrenzung absegnen und so für mehr Rechtssicherheit sorgen. Die DFL will die Abstimmung nun für die Versammlung am 7. Dezember neu ansetzen.