Polizeikosten: Hamburg prüft Beteiligung der Klubs
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Imago/Wedel, SID, IMAGO/Noah Wedel
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Wichtig wird in dem Zusammenhang die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bremer Gebührenordnung bei "gewinnorientierten Veranstaltungen" auf Bundesebene. Die juristische Auseinandersetzung läuft bereits seit dem Jahr 2015, als das Land Bremen der Deutschen Fußball Liga (DFL) erstmals eine Rechnung für einen Einsatz zustellte.
Der rot-grüne Senat Hamburgs soll sich nun in Abhängigkeit des Gerichtsurteils bei der DFL für die "Prüfung eines bundesweiten (oder länderübergreifenden) Polizeikosten-Fonds" einsetzen, wie es im Antrag der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen heißt. Zudem sollen in Gesprächen mit den Hamburger Profiklubs sowie der DFL, dem DFB und der Polizei weitere Möglichkeiten zur Prävention und Repression mit dem Ziel einer größeren Sicherheit erörtert werden.
Die DFL war in der juristischen Auseinandersetzung bereits zweimal unterlegen. In der Vergangenheit hatten das Oberverwaltungsgericht Bremen und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig festgestellt, dass die Beteiligung des Profifußballs an Polizeikosten grundsätzlich rechtmäßig sei. Der Fall liegt beim Bundesverfassungsgericht, nachdem die Liga Verfassungsbeschwerde beim höchsten deutschen Gericht eingereicht hatte.
Bremen erwartet laut Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) insgesamt die Begleichung von drei Millionen Euro an zusätzlichen Polizeikosten von der DFL.