Polizeikosten: DFL hält an Auffassung fest
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IMAGO/BEAUTIFUL SPORTS, SID
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Die DFL war in der juristischen Auseinandersetzung bereits zweimal unterlegen. In der Vergangenheit hatten das Oberverwaltungsgericht Bremen und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig festgestellt, dass die Beteiligung des Profifußballs an Polizeikosten grundsätzlich rechtmäßig sei. Seit über eineinhalb Jahren liegt der Fall beim Bundesverfassungsgericht, nachdem die Liga Verfassungsbeschwerde beim höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe eingereicht hat.
Die DFL ist weiterhin der Ansicht, dass die Bremer Regelung nicht verfassungskonform sei. Die Sicherheit im öffentlichen Raum sei eine staatliche Kernaufgabe, die mit Steuergeldern finanziert werde - auch von den Profiklubs. Bremen ist derzeit das einzige Bundesland, das Gebühren für Polizeikosten erhebt. Andere Länder erwägen ein ähnliches Vorgehen.
Sollte die DFL erneut unterliegen, müssten die betroffenen Klubs etwaige Rechnungen ihrer Bundesländer übernehmen. Einen Termin für die Entscheidung des Verfassungsgerichts gibt es noch nicht.