"Der Strafstoß wurde über das Tor geschossen. Die Schiedsrichterin erhielt jedoch von Ihrer Assistentin das Signal, dass sich die Freiburger Torhüterin vor der Ausführung des Strafstoßes von der Torlinie bewegt habe und entschied daraufhin, dass der Strafstoß wiederholt werden müsse. Der erneute Strafstoß wurde zum 2:3-Endstand verwandelt", schrieb der DFB: "Nach Fußball-Regel 14 Ziffer 2 ist, wenn die Torhüterin bei der Ausführung des Strafstoßes ein Vergehen begeht und der Ball - wie vorliegend - das Tor verfehlt, der Strafstoß nur dann zu wiederholen, 'wenn das Vergehen des Torhüters den Schützen eindeutig beeinträchtigt hat'. Nach Überzeugung des Sportgerichtes wurde in dem vorliegenden Fall diese Regel missachtet."
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Binnen 24 Stunden nach Zugang kann Einspruch beim Sportgericht eingelegt werden.