Frauen-BL: Leverkusen wehrt sich gegen Spielwiederholung
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IMAGO/Eibner, SID, IMAGO/Eibner-Pressefoto/Thomas Hess
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Auslöser des Verfahrens ist ein Elfmeter in der 88. Minute. Die Leverkusenerin Kristin Kögel hatte diesen im ersten Versuch über das Tor geschossen. Schiedsrichterin Theresa Hug (Schramberg) ließ den Strafstoß wiederholen, weil sich die Freiburger Torhüterin vor der Ausführung von der Torlinie bewegt hatte. Laut dem Urteil des Sportgerichts war diese Entscheidung, die zum 3:2-Endstand führte, aber falsch.
"Nach Fußball-Regel 14 Ziffer 2 ist, wenn die Torhüterin bei der Ausführung des Strafstoßes ein Vergehen begeht und der Ball - wie vorliegend - das Tor verfehlt, der Strafstoß nur dann zu wiederholen, 'wenn das Vergehen des Torhüters den Schützen eindeutig beeinträchtigt hat'. Nach Überzeugung des Sportgerichtes wurde in dem vorliegenden Fall diese Regel missachtet", hieß es.