DFL: Kartellamt stimmt Ausschreibungsplänen zu
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IMAGO/Nico Herbertz, SID, IMAGO/Herbertz / Nico Herbertz
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Wichtigste Änderung bei der Vergabe der nationalen TV-Rechte von 2025/26 bis 2028/29 ist der Wegfall der sogenannten "No-Single-Buyer-Rule". Der Verkauf der Übertragungsrechte an Live-Spielen der Bundesliga ist künftig damit wieder an nur einen Anbieter möglich. Grund dafür sei die zunehmende Bewegung auf dem Markt durch Anbieter wie DAZN, RTL oder Amazon, teilte die Behörde mit, dennoch bleibe der Erwerb durch mehrere Sender "grundsätzlich möglich".
"Die finale Freigabe des Bundeskartellamts für das Konzept unserer Medienrechte-Ausschreibung nach einer sehr intensiven Prüfung freut uns sehr", sagte DFL-Geschäftsführer Steffen Merkel: "Die Zustimmung zum von der DFL geplanten Modell - insbesondere zum Wegfall des in der Vergangenheit geforderten Alleinerwerbsverbots - stellt die Medienrechtevergabe auf ein rechtssicheres Fundament und ist eine starke Grundlage für eine gute Ausschreibung."
Bis zum Ende der laufenden Periode teilen sich der Bezahlsender Sky und die Streamingplattform DAZN die TV-Rechte an den Live-Spielen. Das Auktionsverfahren für die Pakete soll Mitte April erfolgen, bis zum Ende des zweiten Quartals will die DFL den Verkauf der Medienrechte abschließen.
Dazu bleibt mit den genehmigten Plänen die Zukunft der ARD-Sportschau am Samstagabend zunächst offen. Die DFL schreibt zwei entsprechende Rechtepakete für die Free-TV-Erstverwertung am Samstag aus: von 18.00 bis 20.15 oder von 19.15 bis 20.15 Uhr. Alle Free-TV-Sender können dafür Angebote abgeben.