Anders als zum Auftakt am 27. März angekündigt, erfolgte auch noch kein Urteil durch das OLG. Damals hatten beide Seiten deutliche Schritte aufeinander zu gemacht, Gespräche waren bis zum 15. Mai von Kästner angeordnet worden. Gräfes Seite hatte erklärt, der 51-Jährige sei "bereit, sich zu einigen", auch in Form einer Rehabilitierung. Er könne sich auch "vorstellen, noch einmal eingesetzt zu werden", hatte sein Anwalt konkret gesagt.
Ansonsten war auch eine außergerichtliche Einigung "in einer bestimmten finanziellen Größenordnung" denkbar gewesen. Stattdessen wird das Verfahren fortgesetzt, keine der Parteien war zur Fortführung in Frankfurt persönlich anwesend. Der DFB soll nun, um offene Fragen und Zweifel zu klären, innerhalb von drei Wochen eine Kopie seiner Satzung vorlegen. Insbesondere die "darin enthaltenen Regelungen über das Schiedsrichterwesen", hieß es.
Das Verfahrensrecht verbietet es, dass das Gericht die Satzung selbst herunterlädt. Die Entscheidung soll dann im schriftlichen Verfahren erfolgen. Gräfe und der DFB werden sich also voraussichtlich nicht mehr vor Gericht gegenüberstehen.
Gräfe hatte den DFB nach unfreiwilliger Beendigung seiner Schiedsrichterlaufbahn am Ende der Saison 2020/2021 nach 289 Einsätzen in der Bundesliga wegen Altersdiskriminierung verklagt. Er hatte mit 47 Jahren aufhören müssen und forderte 830.000 Euro, basierend auf der Annahme, Gräfe hätte noch drei weitere Jahre Bundesliga-Spiele leiten können.