Berufung abgewiesen: Rostock muss 20.000 Euro zahlen
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firo Sportphoto, SID
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"Rostocks Berufung war nach Ansicht des Gerichts unbegründet, die des Kontrollausschusses unzulässig", sagte der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, Achim Späth. Außerdem ergab die erneute Aufarbeitung, "dass es sich nicht nur um ein unsportliches, sondern um ein menschenverachtendes Verhalten der Rostocker Anhänger gehandelt hat".
Im Rahmen einer Choreographie vor dem Duell mit dem FC St. Pauli Ende November waren die Anhänger des Vereins durch Pyrotechnik negativ aufgefallen, sie zeigten unter anderem laut DFB "von Feuer und Qualm durchzogene Plattenbauten mit dem Sonnenblumenhaus". 1992 war es zu brutalen Übergriffen auf Ausländer im "Sonnenblumenhaus" in Rostock-Lichtenhagen gekommen.
Zudem sorgten sie in der 3. Minute für eine Spielunterbrechung und warfen im weiteren Verlauf Trinkbecher auf den Rasen.